Vorlaufend zum Gebäuderückbau sind schadstoffbelastete Baumaterialien zu erkunden, damit diese im Zuge des Abbruchs fachgerecht ausgebaut, separiert und unter dem jeweils gültigen Abfallschlüssel ordnungsgemäß entsorgt werden können. Nachweislich unbelastete Materialien können im Rahmen des selektiven Rückbaus einer Wiederverwertung zugeführt werden.
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Das Ergebnis:
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