Eingriffe in das Grundwasser sind nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) genehmigungspflichtig, wenn z.B.
- bei Erdarbeiten aktiv in das Grundwasser eingegriffen wird
- Grundwasserabsenkungen zur Umsetzung der Bauaufgabe notwendig werden
- Hilfsbauwerke (z.B. Verbauten) temporär in das Grundwasser einbinden
- Gründungselemente dauerhaft in das Grundwasser einbinden (z.B. Pfähle oder Kellerbauwerke)
Unsere zielorientierten Leistungen:
- hydrogeologische Grundlagenermittlung
- Durchführung und Auswertung von Feldversuchen zur Bestimmung der Untergrunddurchlässigkeit
- Probenahme und Untersuchung des Grundwassers nach hydrochemischen Parametern
- Berechnung der Wasserhaltung
- Erstellen von Wasserrechtlichen Genehmigungsanträgen
- Erstellen von Einleiteanträgen
- Durchführung des behördlicherseits geforderten Grundwassermonitorings