Bei einer altlastenrechtlich festgestellten, sanierungsbedürftigen Grundwasserkontamination wird behördlicherseits eine Sanierungspflicht angeordnet. Im Vorfeld zur überwachungsbedürftigen Durchführung der Sanierung wird diese in Abstimmung mit der Behörde technisch geplant und monetär abgeschätzt.
Unsere zielorientierten Leistungen:
Egerländer Straße 44
D-65556 Limburg a.d. Lahn
Tel.: +49 6431 2949-0
Fax: +49 6431 2949-44
E-Mail: info@ifg.de
Salamanderweg 8
D-06120 Halle
Tel.: +49 345 5400071
Fax: +49 345 5400072